| AGB: Zulässigkeit von Klauseln, die das Abbuchungsverfahren vorsehen (betrifft ein Sportstudio) Es geht um folgende Klausel in einem formularmäßigen Mitgliedsvertrag. „Das Mitglied erteilt dem Studio….., soweit keine Überweisung vereinbart ist, bis auf Widerruf die Berechtigung, den Beitrag per Bankeinzug monatlich abzubuchen“. Dies stellt, gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes, auch unter dem Gesichtspunkt der kundenfeindlichsten Auslegung grundsätzlich eine zulässige Vereinbarung einer Einziehungsermächtigung dar. ( BGH, Urt. v. 29.05.2008 – III ZR 330/07) Für Flugreisende: Minderung bei einem Beinaheabsturz des Flugzeugs (Solche Ereignisse sind in tatsächlicher Art - leider in letzter Zeit häufig in der Presse) Bei besonderer Schwere kann ein Ereignis, das zu einem Mangel führt, eine Minderung rechtfertigen, die nicht auf den anteiligen Reisepreis für die Dauer des Ereignisses beschränkt ist. (Quelle: BGH, Urt. V. 15.07.2008 – X ZR 93/07) Parken ohne Parkscheibe: Verhältnismäßigkeit des Abschleppens Das Parken auf einem Kurzzeitparkplatz: Parken ohne Parkscheibe auf einem Kurzzeitparkplatz ohne Verwendung der hierfür geforderten Parkscheibe rechtfertigt ein Abschleppen des Fahrzeugs auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit, wenn die übrigen zur Verfügung stehenden (Kurzzeit.) Parkplätze zum Zeitpunkt des Abschleppens nicht voll belegt waren, Ausreichend ist allein die mögliche Funktionsbeeinträchtigung des Kurzzeitparkplatzes, so dass es auf eine konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer nicht ankommt. (VG Weimar, Urt. v. 1. 03. 2007 - 2 K 1187 /06) Ihr / Euer RA Jörn Wolfgram (Rechtsanwalt Jörn Wolfgram ist Beirat des VSD-Vorstands und Ansprechpartner für VSD-Mitglieder in Rechtsfragen. Er ist Geschäftsführer der Privaten WirtschaftsAkademie Werdenfels GmbH, www.w-a-w.de ) |