Satzung    Vorstand & Ansprechpartner
   VSD-Newsletter-Abo    Termine
   Partner    Sponsoren
   Arbeitskreise    Datenbanken    Job- und Praktikumsbörse    Linkliste    Online-Archiv    Pinwand    Steuer und Recht    Vergünstigungen
   Aufnahmeantrag
   Impressum    Vorstand & Ansprechpartner
Verband für Sportökonomie und Sportmanagement in Deutschland e.V. • Berufsverband
  Über uns     Aktuelles     Partner     Aus- & Weiterbildung     Mitglieder LOGIN     Mitglied werden     VSD-Newsletter-Abo     Kontakt  
  Unternehmensgründung: GmbH oder Limited
Kurze gesellschaftsrechtliche Überlegungen von Rechtsanwalt Jörn Wolfgram: Was kommt vielleicht 2008 - eine „Unternehmergesellschaft“ , eine GmbH oder die bekannte Limited?

Nun, zunächst weiß noch keiner, wie die neue Gesetzeslage (MoMiG) für die GmbH tatsächlich aussehen wird. Status Quo: Vorzüge wurden von Einigen hier und da für die Limited (Ltd.) gepriesen: Die schnelle Eintragung, regelmäßig wohl nur fünf Tage und gegen eine zusätzliche Gebühr auch in 24 Stunden möglich. Daneben wird auch die fehlende Pflicht zur Aufbringung des Mindestkapitals (Ltd.) bei der Limited genannt.

Ein Trugschluss?

Im Moment gibt es für die GmbH noch Erfordernisse für die Gewerbeerlaubnis. Aber, eines muss klar sein: In England (ein Gründungsland für die Limited) entstehen Kosten z.B.: für die Statusberichte (annual returns) und, und, und……

Berater in England müssen ggfls. für die Rechtsberatung in Anspruch genommen werden. Die nach Meinung einiger, wesentlich teurer, als die, der deutschen Advokaten sein soll. Weitere Fragestellungen können sich aus dem nebeneinander oder miteinander des Haftungsrechts zweier oder mehrer Rechtskreise ergeben.

Und: Schließlich stellt sich immer noch die Frage nach dem Ansehen der Ltd. im Rechts- und Geschäftsverkehr in Deutschland.

Es wird berichtet (Römermann NJW 2006, 2065), dass Banken die Eröffnung eines Kontos zugunsten von Ltd.`s ablehnen.

Nun: Als Autor dieses Beitrages kenne ich jedenfalls auch absolut zufriedene Ltd. Unternehmer in Deutschland – aber bitte ohne Wertung.

In einem neu geschaffenen § 5a GmbHG sieht der Regierungsentwurf des MoMIG jetzt eine „Unternehmergesellschaft“ vor. Bei der es sich nicht um eine selbständige Rechtsform, sondern um eine bloße Variante der GmbH handeln soll. Auf sie finden im Grundsatz alle Regeln des GmbH Rechts Anwendung, soweit nicht Sondervorschriften greifen.

Das Mindeststammkapital beträgt 1 €.

Eine solche Gesellschaft muss zwingend den Rechtsformzusatz „Unternehmergesellschaft – haftungsbeschränkt führen.

Aber: Quasi zum „ Ansparen“ muss die Gesellschaft eine gesetzliche Rücklage bilden, in der ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist.

Nun: Die deutsche UG ist gegenüber der Ltd. deutschem Recht unterstellt.

Ab Mitte 2008 soll es auch die Gründung einer GmbH mit einem Haftungskapital von 10.000,00 € geben. Das würde für viele zunächst die Kapitalaufbringung erleichtern.

Fazit: Ltd., GmbH oder auch eine AG, liebe Leser, Unternehmertum muss gründlich vorbereitet sein.

Viel Erfolg und bei Fragen gerne Ihr Ansprechpartner.

Ihr

Jörn Wolfgram


(Rechtsanwalt Jörn Wolfgram ist Beirat des VSD-Vorstands und Ansprechpartner für VSD-Mitglieder in Rechtsfragen. Er ist Geschäftsführer der Privaten WirtschaftsAkademie Werdenfels GmbH, www.w-a-w.de )


© Verband für Sportökonomie und Sportmanagement in Deutschland e.V. • Postfach 110353 • 69072 Heidelberg Impressum Top