|
Unerwünschte Telefonwerbung: „Kaltakquise“ und/oder Rechtsverstoß? |
|
 |
Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung:
Am 12. September 2007 hat Bundesjustizministerin Zypris einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der unlauteren Telefonwerbung angekündigt.
Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung ist schon nach geltendem Recht ausdrücklich verboten.
Aber: Unseriöse Firmen setzen sich zu Lasten der Verbraucher/innen immer wieder über das Verbot hinweg. Und die Durchsetzung des geltenden Rechts stößt in der Praxis auf Schwierigkeiten.
Im Einzelnen ist jetzt vorgesehen:
- Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen können künftig wie andere Verträge, die Verbraucher im Wege des sogenannten Fernabsatzes über das Telefon geschlossen haben, widerrufen werden, unabhängig davon, ob der Werbeanruf erlaubt war.
- Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung in § 7 Abs. 2 UWG werden künftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000,00 € geahndet. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene dem Anrufer gegenüber vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen.
- Bei Werbeanrufen gegenüber Verbrauchern darf der Anrufer künftig seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Ein entsprechendes Verbot soll im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehen werden.
Ich bin gespannt, wie das Gesetz tatsächlich aussehen wird. Aber nutzen und beachten Sie schon jetzt die neue Entwicklung.
Ihr /Euer RA Jörn Wolfgram
(Rechtsanwalt Jörn Wolfgram ist Beirat des VSD-Vorstands und Ansprechpartner für VSD-Mitglieder in Rechtsfragen. Er ist Geschäftsführer der Privaten WirtschaftsAkademie Werdenfels GmbH, www.w-a-w.de ) |
 |
|
|
|
|