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Satzung vom 18. Dezember 1996 mit aktuellen Änderungen bis 2006 |
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Inhaltsübersicht:
§ 1 Name, Sitz und
Geschäftsjahr § 2 Zweck des Verbandes § 3 Mitgliedschaft §
4 Mitgliedsbeiträge § 5 Austritt § 6 Ausschluß § 7 Organe
des Verbandes § 8 Vorstand § 9 Aufgaben des Vorstandes § 10
Geschäftsführung und Vertretung des Vorstandes § 11 Verfahrensordnung für
die Beschlüsse anläßlich von Vorstandssitzungen § 12
Mitgliederversammlung § 13 Ordentliche Mitgliederversammlung § 14
Außerordentliche Mitgliederversammlung § 15 Aufgaben der
Mitgliederversammlung § 16 Verfahrensordnung für die
Mitgliederversammlung § 17 Protokollierung der
Mitgliederversammlungen § 18 Beiräte und Ausschüsse § 19
Auflösung § 20 Wirksamkeit der Satzung
Satzungsauszug:
§ 1 Name, Sitz und
Geschäftsjahr Der Verband führt den Namen „Verband für Sportökonomie und
Sportmanagement in Deutschland“. Nach seiner Eintragung ins Vereinsregister
führt er den Zusatz „e.V.“. Der Verband hat seinen Sitz in Heidelberg. Das
Geschäftsjahr beginnt mit dem 1. Januar eines jeden Jahres und endet am 31.12.
des Jahres.
§ 2 Zweck des Verbandes (1)
Zweck des Verbandes ist - die Förderung des Faches Sportökonomie in
Wissenschaft und akademischer Lehre, - die Unterstützung der beruflichen
Arbeit von Sportökonomen und Sportmanagern, - die Darstellung des Faches
Sportökonomie, seiner Leistungen und der Leistungen seiner Vertreter in der
Öffentlichkeit sowie bei Behörden und Organisationen, - die Zusammenarbeit
mit Behörden sowie öffentlichen und privaten Institutionen, die für
sportökonomische Frage- und Aufgabenstellung Bedeutung besitzen, - die
Zusammenarbeit mit und die Pflege von Verbindungen zu ähnlichen Einrichtungen
mit gleichgerichteter Interessenlage im In- und Ausland, insbesondere zu
Alumni-Vereinen - Weiterbildung der Mitglieder durch geeignete
Maßnahmen, - Vertretung der deutschen Sportökonomen sowie Beratung und
Unterstützung in Fragen der Ausbildung und der beruflichen Praxis und - die
Pflege von Verbindungen zwischen den Mitgliedern, - die Einrichtung von
Arbeitskreisen zu bestimmten Themen.
(2) Der Satzungszweck wird
verwirklicht insbesondere durch Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung,
Sammlung anlässlich von Kongressen (insbesondere in Heidelberg, Köln, München),
Archivierung und Weitergabe relevanter Informationen, Einrichtung einer Homepage
(vsd-online.de) sowie weiterer geeigneter Maßnahmen.
(3) Der Verband für
Sportökonomie und Sportmanagement in Deutschland verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
(4) Der
Verband für Sportökonomie und Sportmanagement in Deutschland ist selbstlos
tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5)
Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(6) Es
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§
3 Mitgliedschaft (1) Mitglieder des Verbandes können natürliche und
juristische Personen werden, deren Aufgaben und Ziele mit denen des Verbandes in
Einklang stehen und die sich für die Verwirklichung dieser Ziele einsetzen
wollen.
(2) Die Aufnahme in den Verband ist schriftlich zu beantragen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(3) Gegen die ablehnende
Entscheidung kann innerhalb eines Monates nach der Entscheidung Berufung zur
nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung eingelegt werden.
(4) Mit der
Aufnahme in den Verband erkennt das Mitglied die Verbandssatzung
an.
§ 4 Mitgliedsbeiträge Es wird ein regelmäßiger
Mitgliedsbeitrag erhoben. Die Höhe variiert je nach Mitgliedsart: Basismitglied,
Premiummitglied, Companymitglied, Ehrenmitglied. Die Höhe der Beiträge regelt
eine Beitragsordnung. Über diese hat die ordentliche Mitgliederversammlung mit
einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu entscheiden.
§ 5
Austritt (1) Der Austritt aus dem Verband ist nur zum Ende des
Geschäftsjahres möglich. Die Austrittserklärung muß schriftlich per Einschreiben
drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres an den Vorstand erfolgen.
(2)
Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch auf das
Verbandsvermögen.
Ende des Satzungsauszugs - die vollständige Satzung steht als PDF-Download bereit
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